1. Was bedeutet Sachmängelhaftung oder Gewährleistung?

Die Gewährleistung (Sachmangelhaftung) ist ein Element des Verbraucherschutzes und eine Verpflichtung für Verkäufer, wenn er einen Wagen an eine private Person verkauft.

Die Gewährleistung soll verhindern, dass ein Händler einem privaten Verbraucher ein Fahrzeug mit einem vorhandenen Schaden verkauft. Allerdings sind Mängel, die auf alters- oder laufzeittypischen Verschleiß zurückzuführen sind, ausgeschlossen. Hierbei zählt das Alter des Fahrzeuges und nicht der Zeitraum wie lange der Käufer das Fahrzeug besitzt.

  1. Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Sachmangelhaftung ist ein Element des und eine gesetzliche Verpflichtung für einen gewerblichen Händler, wenn er einen Wagen an eine private Person verkauft. Eine Gebrauchtwagengarantie hingegen ist eine freiwillige Leistung.

Die Gewährleistung bezieht sich auf den Moment der Gefahrenübergabe (Fahrzeugübergabe). Das bedeutet, dass, wenn ein Mangel nach der Übergabe eintritt, dieser nicht von der Sachmangelhaftung umfasst ist.

Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine freiwillige Leistung- Man kann sie als eine Art Versicherung verstehen. Diese tritt auch bei Schäden ein, die nach der Fahrzeugübergabe entstanden sind. Allerdings sind nicht alle Gebrauchtwagengarantien allumfassend. Man muss sich die individuellen allgemeinen Garantiebedingungen genau durchlesen.

  1. Kann eine Gebrauchtwagengarantie nachträglich abgeschlossen werden?

In der Regel ist es nicht möglich eine Gebrauchtwagengarantie nach Fahrzeugübergabe zu erwerben.

  1. Bekommt jeder Käufer eine Gewährleistung?

Die Gewährleistung (Sachmangelhaftung) ist ein Element des Verbraucherschutzes. Sie betrifft ausschließlich private Endverbraucher, wenn sie ein Fahrzeug von einem Gewerbetreibenden erwerben. Wird ein Fahrzeug von einem gewerblichen Käufer erworben, dann kann der Händler die Gewährleistung ausschließen.

  1. Wie verhält sich die Gewährleistung, wenn der Verkäufer ein defektes Autoradio ausweist?

Wenn ein Mangel bei einem Fahrzeug bekannt ist, in dieser Frage ein defektes Autoradio und der Wagen mit dem Wissen um diesen Mangel vom Käufer gekauft wird, dann entfällt der Anspruch auf Sachmangelhaftung auf diesen Punkt (§ 442 BGB).

Problematisch ist es für den Autohändler nachzuweisen, was der Käufer wusste. Dieses muss schriftlich im Vertrag fixiert und vom Käufer unterschrieben sein. Seriöse Verkäufer benutzen dazu einen extra Zustandsbericht, der im Kaufvertrag erwähnt und gesondert vom Käufer unterschrieben ist.

  1. Was ist, wenn ein Schaden nach der Übergabe eingetreten ist?

Tritt ein Schaden nach der Fahrzeugübergabe ein, greift die Sachmangelhaftung nicht. Wenn Sie keine Gebrauchtwagen-, Neuwagen- oder Neuwagenanschlussgarantie haben, dann haben Sie in der Regel keinen Erstattungsanspruch.

Hat man keinen Erstattungsanspruch, dann kann man den Autohändler nach einer Kulanzregelung fragen. In der Regel übernimmt der Autohändler bei der Gewährung der Kulanz nur einen gewissen Teil der Summe. Auf eine Kulanz hat man jedoch keinen Rechtsanspruch. Es ist eine freiwillige freundliche Leistung seitens des Autohändlers.

Es gibt aber angelegte Mängel, also Mängel die bereits vorhanden waren und erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgetreten sind. Hierbei muss man genau den Sachverhalt genau prüfen. Hierzu gibt es für den privaten Endverbraucher, der ein Fahrzeug von einem gewerblichen Händler kauft eine Sicherung namens Beweislastumkehr.

  1. Wozu dient ein Zustandsbericht?

Der Zustandsbericht zählt alle technischen und optischen Besonderheiten des Fahrzeuges auf. Dazu gehören alle vorhandenen technische und optische Mängel sowie Unfallbeschreibungen. Meistens werden darin noch eventuelle Fälligkeiten für Wartungen erwähnt.

Was nicht zwingend in den Zustandsbericht gehört, sind Mängel die aufgrund ihres Alters oder der Laufleistung normal sind. Diese Verschleißmängel sind alterstypisch – also normal für das Fahrzeug mit diesem Alters oder mit diesem Kilometerstand. Um den Endverbraucher nicht mit negativen Angaben, wie beispielsweise: „Bremsscheiben bald an der Verschleißgrenze“ zu schockieren, werden die Verschleißmängel gerne vom Verkäufer weggelassen.

Mit der Unterzeichnung des Zustandsberichts akzeptiert der Käufer den darin beschrieben Zustand des Fahrzeuges als gegeben. Ansprüche aus der Sachmangelhaftung, die im Zustandsbericht genannt wurden sind dann ausgeschlossen.

Ein Beispiel: Steht im Zustandsbericht, dass das Autoradio defekt ist, dann kann der Käufer das kaputte Radio nicht reklamieren.

  1. Wie lange gilt die Gewährleistung?

Die gesetzliche Sachmangelhaftung beträgt zwei Jahre, sie kann jedoch bei gebrauchten Artikeln auf ein Jahr verkürzt werden. Hierzu muss der Käufer vor Vertragsabschluss seine eindeutige aktive Zustimmung geben.

Für die Reduzierung der Sachmangelhaftung wird in der Regel eine „Vertragliche Regelung“ verwendet. Hier wird der entsprechende Passus angekreuzt und als separater Vertrag vom Käufer unterschrieben.

Wird eine Verkürzung der Sachmangelhaftung auf ein Jahr nur über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertrages vorgenommen, dann ist dieser Passus der AGB unwirksam und es gelten die vollen zwei Jahre Sachmangelhaftung.

  1. Was ist die Beweislastumkehr?

Die Beweislastumkehr regelt ein Problem, welches durch das Gesetz zur Sachmangelhaftung entstanden ist.

Wenn ein privater Käufer ein Fahrzeug bei einem Autohändler mit Sachmangelhaftung erwirbt, dann muss er für atypische Mängel haften, sofern sie schon beim Kauf bestanden haben. Unter atypischen Mängel versteht man Mängel, die bei einem Fahrzeug mit dem Alter und der Laufleistung noch nicht auftreten dürfte.

Wenn ein privater Käufer mit einer Reklamation an den Autohändler herantritt, könnte der Autohändler behaupten, dass der Mangel nach der Übergabe eingetreten ist. Für Mängel, die nach der Fahrzeugübergabe eingetreten sind muss, muss er nicht eintreten. Damit wäre der private Käufer, als Laie, in der Beweispflicht.

Damit der private Käufer nicht die Beweislast hat, gibt es die „Beweislastumkehr“. In einem derartigen Fall muss der Autohändler nun beweisen, dass a) der Mangel bei der Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden gewesen ist, b) der Mangel alterstypisch für das Fahrzeug ist oder c) dass der Käufer den Wagen wissentlich mit dem Mangel erworben hat.

Kann der Autohändler diesen Beweis nicht erbringen, dann muss er für diesen Mangel haften und ihn in der Regel reparieren.

  1. Eine Woche nach der Fahrzeugübernahme vom Händler riss der Zahnriemen. Greift nach dieser Zeit die Gewährleistung?

In diesem Fall war zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe, also der Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer, war der Zahnriemen nicht noch defekt, sonst hätte der Käufer die Zeit nach der Fahrzeugübergabe nicht fahren können. Da die Sachmangelhaftung nur für Mängel aufkommt, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe schon vorhanden gewesen sind, hat der Käufer kein Anspruch auf Ersatz.

Außerdem ist der Zahnriemen ein Verschleißteil, welches nach einer gewissen Zeit / einer gewissen Laufleistung ausgetauscht werden muss.

Reißt der Zahnriemen jedoch deutlich früher als der turnusmäßige Austausch vorgesehen ist, dann kann es sich um einen eintrittspflichtigen Mangel handeln.

  1. Was ist eine Gebrauchtwagengarantie?

Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine Art Versicherung. Sie ist eine freiwillige Leistung des Autohändlers die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist also etwas ganz anderes als die gesetzlich vorgeschriebene Sachmangelhaftung

Eine Gebrauchtwagengarantie ist in der Regel nicht allumfassend. Sie kann unter Umständen nur bestimmte Aggregatgruppen umfassen. Die genauen Definitionen zum technischen Garantieumfang stehen in den jeweiligen Garantieunterlagen.

Als Käufer sollte man sich diese Unterlagen unbedingt vor Unterzeichnung genau durchlesen, denn es kann diverse Selbstbeteiligungen, prozentuale Beteiligungen, Bedingungen hinsichtlich der Wartung und Regularien bezüglich der Instandsetzung geben.

  1. Wozu gibt es eine „Vorvertragliche Regelung“?

Eine vorvertragliche Regelung ist ein Vertrag zwischen gewerblichen Verkäufer und Privatperson. Dieser Vorvertrag regelt einige Bereiche des Verkaufes. Le Car Systems bieten derartige Regelungen an. Die von uns angebotenen „Vorvertragliche Regelungen“ umfassen folgende Punkte:

  1. die Aktualisierungspflichten für Sachen mit „digitalen Elementen“
  2. Gewährleistungsaufhebung bei fehlender Kompatibilität „digitaler Elemente“
  3. Die Verkürzung der Sachmangelhaftung auf 12 Monate
  4. Bereitstellung eines Zustandsberichtes
  5. Vorgehensweise für die Bearbeitung von Sachmängeln
  6. Sonderregeln für den technischen Bereich von Steuerketten
  7. Sonderregeln für den technischen Bereich von Rußpartikelfiltern
  8. Sonderregeln für den technischen Bereich von Klimasystemen
  9. weitere erklärende Informationen zu a) Gebrauchtwagengarantien, b) Rückgabe- und Umtauschrecht, c) individuelle Absprachen und d) nicht schriftlich fixierte Absprechen.

Der Endverbraucher kann diese Punkte akzeptieren, indem er hinter den jeweiligen Absprachen ein Kreuz bei dem Punkt „Gelesen und zugestimmt“ macht und diesen Vertrag unterschreibt.

Hinweis: Le Car Systems bieten für den Handel entsprechende Formulare an, bei denen der private Käufer für folgende Punkte seine „Aktive Zustimmung“ geben kann.

https://lecar-systems.de/dokumente-anfordern/
  1. Der vor drei Monaten gekaufte Wagen ist defekt. Kann der Käufer den Wagen zurückgeben?

Es gibt kein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht, es sei denn der Händler hat dieses schriftlich eingeräumt (Kaufvertrag, Werbung etc.).

Wenn der Wagen defekt ist und sie haben einen Anspruch auf Gewährleistung (Sachmangelhaftung), dann muss der Käufer dem Verkäufer das Fahrzeug zur „Nachbesserung“ übergeben. Der verkaufende Händler hat dann insgesamt drei Nachbesserungsversuche um den Mangel zu beheben.

Schafft es der Händler nicht, diesen Mangel innerhalb der drei Nachbesserungsversuche zu beheben, erst dann hat der Käufer das Recht auf „Rückgängigmachung“ oder alternativ die sogenannte „Minderung“. Minderung bedeutet, dass der Kaufpreis reduziert wird und der Käufer zukünftig mit dem Mangel lebt.

  1. Was ist die Definition von Verschleißteilen?

Als Verschleißteile werden im allgemeinen Bauteile eines Fahrzeuges bezeichnet, deren Verschleiß höher ist als der Verschleiß des Fahrzeugs an sich. Das bedeutet, dass diese Teile im Laufe der Funktionszeit des Fahrzeuges ausgetauscht werden müssen.

  1. Welche Verschleißteile gibt es?

Die Liste möglicher Verschleißteile ist sehr lang. Generell gelten mechanisch bewegte Teile, thermisch belastete Komponenten sowie Dichtungen und Gummiteile als Verschleißteile.

Hier einige Beispiele:

Abgasanlagen, AGR-Ventil, Anlasser, Batterie, Benzinfilter, Bremsbeläge, Bremsleitungen, Bremsscheiben, Buchsen, Dichtungen, Fahrwerkskomponenten, Federn, Glühkerzen, Kolbenringe, Kupplung, Leuchtmittel, Lichtmaschine, Luftfilter, Motorlager, Querlenker, Radlager, Reifen, Rußpartikelfilter (DPF/FAP), Schellen, Stabilisatoren, Starter, Stoßdämpfer, Turbolader, Ventile, Ventilatoren, Zahnriemen, Zündkabel, Zündkerzen, Zündspulen und weitere Bauteile.

  1. Sind Verschleißteile in der Gewährleistung enthalten?

Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Wenn ein Fahrzeug einen Mangel hat, der auf alters- oder laufleistungstypischen Verschleiß zurückzuführen ist, dann ist der Verschleiß nicht von der Sachmangelhaftung umfasst.
Wenn der Verschleiß jedoch atypisch früh eintritt, dann unterliegt das Verschleißteil der Sachmangelhaftung.
Beispiel: Bei einem 7 Jahre alten VW Golf mit 100.000 Kilometern ist eine verschlissene Kupplung nicht von der der Sachmangelhaftung umfasst. Bei einem Jahreswagen mit 12.000 Kilometern ist es hingegen sehr wohl eine Sache der Sachmangelhaftung.

  1. Fallen bei einem vor 5 Monaten gekauften VW Golf mit sieben Jahre Alter und 100.000 Kilometern Laufleistung verschlissene Bremsbeläge unter Gewährleistung?

Ein Fahrzeug dieses Alters hat typischerweise altersbedingt verschlissene Bremsen. Wenn der verkaufende Händler die Verschleißteile vor dem Verkauf nicht erneuert hat, was er nicht muss, dann ist der Verschleiß alterstypisch und fällt deswegen nicht unter die Sachmangelhaftung.

  1. Ein vor 5 Monaten gebraucht gekaufter BMW erhielt beim Verkauf eine neue HU. Jetzt sind die Stoßdämpfer defekt. Greift die Gewährleistung in einem solchen Fall?

Der HU- Sachverständige prüft im Rahmen seiner Untersuchungspflicht die sicherheitsrelevanten Baugruppen des Fahrzeuges für den Moment der Prüfung. Die bestandene HU- Prüfung (umgangssprachlich TÜV genannt) trifft keine Aussage für den zukünftigen Alterungsprozess des Fahrzeuges.

Ein Beispiel: Sie fahren auf Ihren Fahrten regelmäßig über Kopfsteinpflaster oder Straßen mit Schlaglöchern. Dadurch verschleißen die Stoßdämpfer schneller als würden Sie über neuwertigen Asphalt fahren.

Ihr persönliches Fahrprofil kann ein HU- Sachverständiger nicht voraussehen. Aus diesem Grunde ist es sehr wahrscheinlich, dass die Gewährleistung (Sachmangelhaftung) in diesem Fall nicht greift.

  1. Welcher Paragraph regelt die gesetzliche Gewährleistung?

Die Gewährleistung nennt sich juristisch „Sachmangelhaftung“ und ist im Paragraph 434 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgehalten.

Seit dem 01.01.2022 gilt eine neue, deutlich verschärfte Sachmangelhaftung. Diese greift aber nur, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2022 gekauft wurde

Link: https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

  1. Was bedeutet der Begriff „Nachbesserung“?

Eine Nachbesserung ist, wenn ein gewerblicher Verkäufer ein Fahrzeug zur Reparatur wegen Gewährleistung (Sachmangelhaftung) erhält. Er bessert den Fehler nach.

In der Regel hat der Händler mit seiner Werkstatt drei Versuche einen Mangel aus Gewährleistung zu beseitigen. Danach hat der Käufer die Wahl, ob er das Fahrzeug zurückgeben möchte, oder ob er mit diesem Schaden gegen Zahlung einer gewissen Summe leben kann.

  1. Was bedeutet der Begriff „Wandlung“?

Der Anspruch auf Wandelung ist im deutschen Kaufrecht ein Anspruch bei Sachmangelhaftung. Dabei handelt es sich dabei um die Rückgängigmachung des Kaufes, wenn alle Nachbesserungen fehlschlugen.

Der Käufer kann nach der Wandelung den Kaufpreis, abzüglich des Gebrauchsvorteils, zurückverlangen und der Verkäufer erhält das Fahrzeug mit dem Mangel zurück.

  1. Was bedeutet der Begriff „Rückgängigmachung“?

Der Anspruch auf Rückgängigmachung ist im deutschen Kaufrecht ein Anspruch bei Sachmangelhaftung, wenn die Nachbesserungen fehlschlugen.

Der Käufer konnte nach der Rückgängigmachung den Kaufpreis, abzüglich des Gebrauchsvorteils, zurückverlangen und der Verkäufer erhält das Fahrzeug mit dem Mangel zurück.

  1. Wird ein Vertrag rückgängig gemacht, kann der Verkäufer für die von mir gefahrenen Kilometer einen Gebrauchsvorteil verlangen?

Ja, der Betrag, den der Händler fordert nennt sich „Gebrauchsvorteil“. Damit wird die Summe abgegolten, die den Wert des Fahrzeuges durch den Gebrauch schmälert.

Dafür gibt es eine mathematische Formel:

Gebrauchsvorteil = Bruttokaufpreis multipliziert mit den gefahrene Kilometer geteilt durch die voraussichtliche Restlaufleistung des Fahrzeuges.

Ein Beispiel für ein Fahrzeug, dass beim Verkauf 50.000 Kilometer Laufleistung hatte, für eine Preis von 40.000 € gekauft und vom Käufer 10.500 Kilometer gefahren wurde. Die voraussichtliche Gesamtlaufleistung beträgt 300.000 Kilometer

50.000 Kilometer beim Verkauf plus 10.500 gefahrene Kilometer ergeben 60.500 Kilometer.
Der Wagen hat eine voraussichtliche Laufleistung von 300.000 Kilometer – 60.500 Kilometer, das ergibt eine Restlaufleistung von 239.500 Kilometern.

Bruttoverkaufspreis (40.000 €) multipliziert mit der Fahrleistung (10.500 Kilometer) geteilt durch die wahrscheinliche Restlaufleistung (239.500 Kilometer) ergibt einen Gebrauchsvorteil in Höhe von 1.753,65 €.

Der Wagen wurde für 40.000 € gekauft – 1.753,65 € Gebrauchsvorteil bedeutet, dass der Händler den Wagen nach der Zahlung von 38.246,35 € zurück bekommt. Damit sind dann alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag erloschen. Eventuell kommen noch Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren dazu.

  1. Ein Vertrag wird rückabgewickelt. Der Wagen wurde finanziert. Kann man die Zinsen und Gebühren der Finanzierung vom Händler fordern?

Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines Kreditgebers entstehen (Zinsen und Gebühren) fallen nicht unter die Kosten, die ein Verkäufer einer Rückgängigmachung zu übernehmen hat.

  1. Wie lange darf eine Nachbesserung dauern?

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden. Die gängige Rechtsprechung nennt den Begriff „zeitnah“, was leider sehr ungenau ist. In der Regel sollte eine Nachbesserung jedoch nicht länger als 14 Tage dauern, es sei denn, wichtige Gründe (zum Beispiel die Nichtlieferbarkeit von Ersatzteilen) verzögern die Instandsetzung.

  1. Worin liegt der Unterschied zwischen „Gewährleistung“ und „Sachmangelhaftung“?

Den Begriff „Gewährleistung“ gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Korrekt nennt sich der Begriff „Sachmangelhaftung“, wird aber umgangssprachlich als Gewährleistung bezeichnet.

  1. Was ist eine arglistige Täuschung?

Eine „Arglistige Täuschung“ ist die vorsätzliche Vorspiegelung falscher Tatsachen beziehungsweise das Verschweigen bekannter Tatsachen (zum Beispiel ein bekannter Unfall) durch den Verkäufer. Der Verkäufer weiß, dass der Käufer nicht alle Fakten kennt und dass er ihn deshalb übervorteilt.

Der Käufer wird gesetzlich vor derartigen Machenschaften geschützt.

  1. Was ist eine außergerichtliche Vereinbarung?

Eine „Außergerichtliche Vereinbarung“ ist ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Er regelt finanzielles, Instandsetzungen und weitere wichtige Dinge des Vertrages. Meistens wird ein derartiger Vertrag nach einem Streit um die Sachmangelhaftung geschlossen. In der Regel enden diese Vereinbarungen damit, dass nach der Umsetzung des Vertrages alle bisherigen und zukünftigen Forderungen beider Seiten aus diesem Punkt des Verkaufs als erledigt gelten.

Andere Punkte des Vertrages bleiben davon unberührt.

  1. Gibt es bei Gewährleistungsansprüchen die freie Werkstattwahl?

Bei Ansprüchen hat der Verkäufer das Nachbesserungsrecht. Er muss die Chance haben zu prüfen, ob ein Mangel unter Gewährleistung (Sachmangelhaftung) fällt oder nicht. Außerdem ist es für den Verkäufer günstiger, wenn die fällige Reparatur in seiner Werkstatt ausgeführt wird. Der Käufer unterliegt hierbei der „Schadensminderungspflicht“ (um die Kosten niedrig zu halten) zugunsten des Verkäufers.

Der Verkäufer kann für die Behebung einer Gewährleistungssache bei einer anderen Werkstatt seine schriftliche Zustimmung geben.

  1. Darf man bei Gewährleistungsansprüchen das Fahrzeug sofort reparieren lassen, wenn das Fahrzeug dringend benötigt wird?

Bei Ansprüchen aus der Sachmangelhaftung hat der Verkäufer ein Nachbesserungsrecht.

Er muss die Chance haben zu prüfen, ob ein Mangel unter Sachmangelhaftung fällt oder nicht. Repariert man sofort ohne den Autohändler zu fragen, ob er den Mangel reparieren möchte, entzieht man dem Autohändler grundsätzlich die Möglichkeit den Anspruch zu prüfen.

In einem solchen Fall verliert man dadurch seine Ansprüche aus diesem Fall.

  1. Ein Wagen hat Mängel die unter die Gewährleistung fallen. Wer trägt die Transferkosten?

Für Transferkosten des Fahrzeuges zur Werkstatt und zurück muss der Verkäufer aufkommen. Auch muss er die Kosten der Fahrt des Fahrers übernehmen. Es besteht jedoch keine Pflicht zur Kostenübernahme von Mietwagenkosten, es sei denn der Autohändler hat im Vorfeld eine Mobilitätszusage abgegeben.

  1. Was versteht man unter der „Schadensminderungspflicht“?

Die Schadensminderungspflicht schreibt vor, dass der Anspruchsteller aus Gewährleistung den entstandenen Schaden und weitere Folgen daraus so gering wie möglich halten muss.

  1. Gibt es eine Gewährleistung beim Kauf von Privat an Privat?

Wenn eine Privatperson von einer anderen Privatperson ein Fahrzeug kauft, dann gilt in der Regel der Passus: „Unter Ausschluss der Gewährleistung.“

Diese Regel gilt auch, wenn ein gewerblicher Händler ein Fahrzeug im Auftrag (Agenturverkauf) einer Privatperson verkauft.

Wenn der Verkäufer Kenntnis von Mängeln hat, beispielsweise einem behobenen Unfall, dann ist er verpflichtet diese Kenntnis an den Käufer weiterzugeben.

  1. Welche Sicherheit gibt die Scheckheftpflege eines Fahrzeugs?

Das Scheckheft ist immer nur ein Blick in die Vergangenheit des Fahrzeuges.

Eine Sicherheit, dass das Fahrzeug mängelfrei ist, ist es hingegen nicht. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit bei einem lückenlos scheckheftgepflegten Fahrzeug größer, dass es weniger Ausfälle erleidet als bei einem ungepflegten Fahrzeug.

Zudem kann man daran erkennen, wie der Vorbesitzer mit dem Fahrzeug umgegangen ist.

  1. Welchen Zweck hat das Übergabedokument?

Das Übergabedokument ist eine Art Quittung für den Verkäufer. In ihr wird festgehalten, was der Käufer alles bekommen hat (z.B. Anzahl der Schlüssel), ob etwas fehlt und ob der Verkäufer etwas nachliefern muss.

Der Käufer kann Mängel auflisten, wenn zum Beispiel der Wagen bei der Besichtigung kratzerfrei war, nun aber bei der Übergabe optische Mängel aufweist.

Werden nach der Übergabe Mängel entdeckt, dann muss man davon ausgehen, dass diese nach der Übergabe entstanden sind und der Händler dafür nicht haften muss.

  1. Was bedeutet der Begriff Scheckheft?

Der Begriff „Scheckheft“ wird häufig falsch gedeutet. Die Existenz eines Scheckhefts an sich ist keine Garantie, dass das Fahrzeug keine Mängel hat.

Hier die gängigsten Begriffe aus diesem Bereich mit den dazu gehörenden Erklärungen:

Rechnungen vorhanden: Das bedeutet, dass irgendwelche Rechnungen existieren, die dem Wagen zugeordnet werden können. Das müssen nicht zwangsweise Rechnungen über Servicemaßnahmen sein.

Scheckheft vorhanden: Das bedeutet, dass ein Scheckheft zu dem Fahrzeug existiert, aber nicht, dass es auch entsprechende Eintragungen gibt. Diese Information ist insofern wichtig, dass der Laie an der verwendeten Sprache erkennen kann, ob ein Fahrzeug aus dem Ausland kommt.

Scheckheft gepflegt: Das bedeutet, dass das Fahrzeug Wartungen im Scheckheft eingetragen bekommen hat.

Scheckheft lückenlos gepflegt: Das bedeutet, dass das Fahrzeug alle Wartungen zum richtigen Zeitpunkt mit allen für die Wartung vorgesehenen Wechseln von Verschleißteilen erhalten hat. Hierbei ist jedoch nicht gemeint, dass das Fahrzeug bei einer Markenwerkstatt gewesen ist.

Scheckheft lückenlos vom Markenhandel gepflegt: Das bedeutet, dass das Fahrzeug alle Wartungen zum richtigen Zeitpunkt mit allen für die Wartung vorgesehenen Wechseln von Verschleißteilen von einer Werkstatt der Automarke erhalten hat.

  1. Wieviel Kilometer fährt ein Fahrzeug pro Jahr?

Die durchschnittliche Fahrleistung hängt vom Fahrzeugtyp ab.

  • Ein Kleinwagen fährt ungefähr 10.000 Kilometer / Jahr.
  • Ein Kompaktwagen fährt ungefähr 15.000 Kilometer / Jahr.
  • Ein Mittelklassewagen fährt ungefähr 15.- 20.000 Kilometer / Jahr.
  • Eine Luxuslimousine fährt über 25.000 Kilometer / Jahr.